Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe euch und Sie bereits vor einer Woche informiert, dass wir ab dem 31. Mai wieder in voller Klassen- und Kursstärke den Präsenzunterricht durchführen werden. Der Inzidenzwert im Kreis Coesfeld liegt am heutigen Tag bei 20; das ist ziemlich günstig. Dennoch muss ich mit aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass wir alle Sicherheitsmaßnahmen ganz genau einhalten müssen. Da wir bei voller Klassenstärke in den Unterrichtsräumen den Mindestabstand nicht einhalten können, müssen wir umso mehr auf die übrigen Maßnahmen achten. Dazu zählt auch das regelmäßige Lüften vor und nach den Unterrichtsstunden und mindestens alle 20 Minuten während der Unterrichtsstunden. Ich wiederhole im Folgenden einige Passagen der letzten SchulMail des Ministeriums und ergänze sie durch konkrete Umsetzungen bei uns am Cani.

Masken- und Testpflicht

„Im Präsenzunterricht in Klassen- oder Kursstärke ist das Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz im Unterricht weiterhin verpflichtend. Zudem müssen sich seit dem Ende der Osterferien Schülerinnen und Schüler sowie alle an der Schule Beschäftigten zwei Mal pro Woche einem Antigen-Schnelltest … unterziehen. Die dadurch im Vergleich zum ersten Schulhalbjahr deutlich erhöhten Sicherheitsmaßnahmen sind nicht nur Grundlage für einen täglichen Unterricht in Klassen- und Kursstärke, sondern auch Voraussetzung dafür, dass über den Unterricht im Klassenverband hinaus eine Mischung von Schülergruppen im Präsenzunterricht erfolgen kann. Dies gilt beispielsweise im Bereich der Fremdsprachen, im Wahlpflichtbereich, im Religionsunterricht.“

Wann und wie testen wir?

Wir testen immer am Montag und am Mittwoch in der ersten Stunde. Die Testungen erfolgen im Klassen- oder Kursraum unter Aufsicht der Kolleginnen und Kollegen der ersten Stunde. Ab dem 31. Mai 2021 müssen wir dabei noch vorsichtiger vorgehen, weil wir uns in voller Stärke im Unterrichtsraum befinden. Deshalb ordne ich an, dass immer nur die Hälfte der Schülerinnen und Schüler gleichzeitig die medizinische Maske abnehmen darf, um die Probe aus der Nase zu entnehmen. Also konkret: Jeder zweite Schüler nimmt jeweils zeitgleich die Maske ab und „bohrt in der Nase“; der Rest behält die Maske auf Mund und Nase. Nach dem Entnehmen der Probe wird die Maske von der ersten Hälfte der Schüler wieder vorgezogen und auf ein Signal der Lehrerin oder des Lehrers nimmt dann die zweite Hälfte die Maske herunter und entnimmt die Probe aus der Nase.

Schülerinnen und Schüler, die in der ersten Stunde keinen Unterricht haben, müssen dennoch in der ersten Stunde wie bisher getestet werden, alternativ kann eine Bescheinigung eines Bürgertestes vorgelegt werden, die nicht älter als 48 Stunden ist.

Wir haben gerade eine Neuregelung ins Haus bekommen: Auf Wunsch können wir den Schülerinnen und Schülern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Bescheinigung über einen negativen Corona-Test ausstellen, der den Bescheinigungen der offiziellen Teststellen gleichgestellt ist. Wir brauchen noch das Wochenende, um die Durchführung dieser Vorgabe zu organisieren.

Sport- und Schwimmunterricht

„Sportunterricht kann an Schulen im durchgängigen Präsenzbetrieb bei Beachtung der einschlägigen Hygienevorgaben wieder grundsätzlich in vollem Umfang erteilt werden. Allerdings findet dieser in der Regel im Freien statt.

Nur zu Prüfungszwecken und bei widrigen Witterungsverhältnissen kann von dieser Regel abgewichen werden. Findet Sportunterricht in Ausnahmefällen in Sporthallen statt, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; intensive ausdauernde Belastungen in Sporthallen sind unzulässig.

Der Schwimmunterricht soll stattfinden. Besondere Berücksichtigung müssen die Ausbildung von Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern sowie prüfungsrelevante Schwimmkurse finden.

Beim Sportunterricht im Freien und beim Schwimmunterricht besteht keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder sonstigen Mund-Nase-Bedeckung.

Die Auswahl der Lerninhalte und der Unterrichtsorganisation muss für den Sportunterricht im Freien, in Sporthallen und beim Schwimmunterricht unter dem Blickwinkel erfolgen, dass ausreichend Abstand gehalten werden kann.

Alle Regelungen zum Sportunterricht in der aktualisierten Fassung sind unter www.schulsport-nrw.de abrufbar.“

Am Cani haben wir für den Schwimmunterricht, der in den 7. Klassen bereits in der vorletzten Woche gestartet ist, eine Modifizierung vorgenommen. Wir schwimmen in den nächsten Wochen nicht mit allen 7. Klassen gleichzeitig, sondern es fährt nur jeweils eine Klasse zum Schwimmen, die anderen Klassen haben Sportunterricht. Die Reihenfolge regeln die Sportlehrer.

Ab sofort können die Umkleideräume im Bereich der ehemaligen Schwimmhalle nicht mehr benutzt werden. Mit der Nutzung unserer zweiten Sporthalle stehen genügend Umkleideräume zur Verfügung.

Planung von Abschlussfeiern

Herr Borrmann, Herr Greiner und ich selbst haben heute mit drei Vertretern der Q2 über die Entlassfeier der Abiturientinnen und Abiturienten gesprochen. Nach heutigem Stand planen wir eine Feier mit etwa 230 bis 240 Personen, die draußen stattfinden soll. Auch der Gottesdienst soll wie im letzten Jahr auf dem Schulgelände stattfinden.

Aber bevor wir zum Feiern übergehen, werden wir den Schülerinnen und Schülern am 1. Juni die bisherigen Prüfungsergebnisse mitteilen und in die Beratung von möglichen weiteren mündlichen Prüfungen eintreten.

Ich grüße Sie und euch alle herzlich aus dem Canisianum.

Michael Dahmen