Überblick über Beratungsangebote und -wege am Gymnasium Canisianum

Schüler/innen und Eltern sollten bei Problemen und Fragen möglichst den ersten Ansprechpartner aufsuchen, dies ist in den meisten Fällen das Klassenleitungsteamoder die Stufenleitung.

Die Fachlehrkräfte sind die ersten Ansprechpartner für Fragen der Unterrichtsgestaltung, der Leistungsanforderungen und der Notengebung. Klassenleitungsteamsoder Stufenleitungensind die ersten Ansprechpartner für alle Fragen, die über den Fachunterricht hinausgehen.

Beratungslehrkräftekönnen erste Ansprechpartner sein bei Entwicklungsproblemen und Lebenskrisen.

Lassen sich Probleme im ersten Schritt, mit dem ersten Ansprechpartner, nicht lösen, kann der Beratungskreis ausgeweitet werden. Erst im letzten Schritt sollte die Schulleitung und/oder der Schulpsychologe eingeschaltet werden.

Beraten und Begleiten

Beratung in der Schule ist ein wesentlicher Bestandteil des Schullebens. Tagtäglich gibt es Rat suchende Schülerinnen und Schüler, sowie Konflikte zwischen verschiedenen, am Schulleben beteiligten Personen. Damit sind die Inhalte der Beratungstätigkeit vielfältig. Sie reichen von der Unterstützung bei der Entwicklung einer angenehmen Lernatmosphäre bis zur Beratung von Schülern und Erziehungsberechtigten bei individuellen Bildungs- und Erziehungsfragen. Häufig entsteht der Wunsch nach Beratung bei Auffälligkeiten, Schwierigkeiten und Störungen. Hier gilt es, alltagsnahe Lösungen zu finden, um Konflikte möglichst für alle Beteiligten zufrieden stellend zu lösen. Ziel dieses schuleigenen Beratungskonzepts ist, die Beratungsaufgaben aller an der pädagogischen Beratung beteiligten Personen innerhalb und auch außerhalb der Schule zu koordinieren. Die vielen an unserer Schule vorhandenen Einzelaktivitäten sollen strukturiert, koordiniert und intensiviert werden, damit die Qualität schulischer Arbeit nachhaltig gesichert und optimiert werden kann. Alle am Schulleben Beteiligten – die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sowie Lehrerinnen und Lehrer – sollen auf ein unkompliziert erreichbares und klar erkennbares Unterstützersystem zurückgreifen können, dessen Struktur in diesem Konzept dargelegt werden soll.

Rechtliche Grundlagen

Grundsätzlich haben alle Lehrkräfte an unserer Schule Beratungsaufgaben (vgl. §4 und §8 der Allgemeinen Dienstordnung): als Schulleiter und Stellvertretender Schulleiter, als Fachlehrkraft, Klassenleitung und Jahrgangsbegleitung, als Erprobungs-, Mittel- und Oberstufenkoordination, als Schullaufbahn- und Berufsberatung, als SV-Lehrkraft und ihre Arbeit wird vor allem ergänzt und unterstützt durch die Beratungslehrkräfte.

Beratungslehrkräfte

Grundsätze der Beratung

  • Beratung ist grundsätzlich freiwillig. Der/die Ratsuchende entscheidet selbst, ob er/sie eine Beratung wünscht. Die Beratungslehrkraft entscheidet selbst, ob er/sie einen Beratungsauftrag annehmen kann oder die Ratsuchenden weitervermitteln muss. Ratsuchende wie Beratende können die Beratung jederzeit abbrechen.
  • Die Beratung durch die Beratungslehrkraft bietet Hilfe zur Selbsthilfe durch Stärkung der Selbstreflexionsfähigkeit und Problemlösungskompetenz des/der Ratsuchenden in einem von Bestätigung, Einfühlungsvermögen (Empathie) und Anregung geprägten Rahmen.
  • Die Beratung durch die Beratungslehrkraft bezieht das gesamte soziale Umfeld von Ratsuchenden in den Beratungsprozess ein (systemische Beratung). Ihr Ziel ist es, gemeinsam eine einvernehmliche Problemlösung zu finden (lösungsorientierter Ansatz).
  • Die Beratung durch die Beratungslehrkraft bietet eine erweiterte psychologische Beratungskompetenz zugunsten aller am Erziehungsprozess beteiligten Personen unter Zusicherung absoluter Vertraulichkeit und unter Einsatz der für die Beratung individuell notwendigen Zeit.

Unsere Beratung hat das Ziel, direkt oder indirekt Selbstständigkeit, Verantwortungs-bewusstsein, soziale Kompetenz, Teamfähigkeit, kritische Reflexion und Kommunikationsfähigkeit zu fördern. Sie ist abhängig von einem vertrauensvoll-offenen und respektvoll-toleranten Umgang miteinander.

Aufgaben - Wer wird beraten?

Das Beratungsangebot richtet sich grundsätzlich an alle interessierten Mitglieder unserer Schulgemeinschaft, an Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte, an alle Mitarbeiter des Hauses.

Der Besuch der Beratung setzt Freiwilligkeit und Offenheit voraus. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn Ratsuchenden der Besuch bei den Beratungslehrkräften von Lehrkräften oder Eltern nahegelegt oder empfohlen worden ist.

Beratungsanlässe

  • Wir beraten Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte über präventive und fördernde Maßnahmen bei der Lösung von Lern- und Verhaltensproblemen (Lern-, Konzentrations- und/oder Disziplinarschwierigkeiten, Motivations- und/oder Beziehungsproblemen, Verhaltensauffälligkeiten etc.) sowie über die Bewältigung von darin begründeten Konflikten innerhalb und außerhalb der Schule.
  • Wir coachen Schülerinnen und Schüler, Klassen und Kurse bei der Lösung ihrer internen Probleme.
  • Wir unterstützen interessierte Kolleginnen und Kollegen bei der Entwicklung bzw. Vertiefung eigener Beratungskompetenz.
  • Wir stellen Kontakte zu schulischen wie außerschulischen (Fachberatungs-) Einrichtungen her: Regionale Schulberatung des Kreises Coesfeld, Erziehungsberatungsstellen, Jugendamt, Sozialamt, Sozialpsychiatrischer Dienst, Psychologen, Fachärzte, Kliniken etc.
  • Bei Situationen gemäß des Notfallplanes NRW tritt das Krisenteam zusammen, dem auch Beratungslehrkräfte angehören

Die Fachlehrkräfte werden gebeten, den Besuch bei der Beratungslehrkraft zu ermöglichen, wenn keine dringenden unterrichtlichen Gründe wie Klassenarbeiten etc. dem entgegenstehen. Beratung ist vertraulich zu behandeln.

Grenzen - Was leisten wir nicht?

  • Wir übernehmen nicht die Aufgaben der Klassen- und Fachlehrkräfte, der Jahrgangsstufenbegleitung, der Erprobungs-, Mittel- und Oberstufenkoordinationen sowie der SV-Lehrkräfte und der Schulleitung, sondern ergänzen und entlasten sie auf Anfrage und - wenn sinnvoll - in den obengenannten Problemkreisen.
  • Wir übernehmen keine Laufbahn- Berufsberatung.
  • Wir übernehmen keine Fachberatung und Therapie (z.B. Drogenberatung, Beratung bei sexuellem, körperlichem oder seelischem Missbrauch, Sektenzugehörigkeit, Essstörungen, spezifischen psychiatrisch relevanten Problemen etc.), sondern stellen in solchen Fällen Kontakte zu Fachberatungsstellen her bzw. begleiten die Ratsuchenden dorthin.

Weitere Beratungsinstanzen

  • Klassenlehrer, Stufenleitung
  • Erprobungs-, Mittel- und Oberstufenkoordination
  • Fachlehrer
  • Schulleitung
  • Schulseelsorger
  • Schulsozialarbeiter

Prävention

  • Klassenpaten und Streitschlichter
  • Medienscouts
  • Fair Mobil
  • „Natürlich bin ich stark“
  • Spotlight – Theater gegen Mobbing (nach Angebot)
  • Tag der Klassengemeinschaft (auch als Interventionsmaßnahme)
  • Klassenrat