Auslandsaufenthalte

Im Rahmen eines Auslandaufenthalts erleben junge Menschen wertvolle Momente der interkulturellen Begegnung. Die Schülerinnen und Schüler knüpfen Freundschaften und nehmen unvergessliche Erfahrungen mit, aber es müssen auch Aspekte und Konsequenzen für die Schullaufbahn bedacht werden.

Nachfolgend finden Sie Informationen rund um die vielfältigen Möglichkeiten des Auslandsaufenthalts sowie wichtige Hinweise zu den schulischen Regularien, die es bei der Planung und Durchführung eines Austauschs von unseren Canisianerinnen und Canisianern zu berücksichtigen gilt.

 

Der beste Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt

Vor allem in der Oberstufe bietet sich die Möglichkeit für einen längeren Zeitraum ins Ausland zu gehen. Im Zuge der Umstellung auf G9 wird die Qualifizierung für die Oberstufe mit dem Schuljahresendzeugnis der 10. Klasse erteilt, sodass die Einführungsphase (EF) sich insbesondere für individuelle Auslandsaufenthalte anbietet.

Beantragung, Genehmigung und Durchführung eines Auslandsaufenthalts in der gymnasialen Oberstufe sind in § 4 APO-GOSt geregelt. Bitte lesen Sie hierzu das Informationsblatt „Rechtliches zum Auslandsaufenthalt, welches über die Bedingungen und Möglichkeiten zur Fortsetzung der Schullaufbahn nach dem Auslandsaufenthalt Auskunft erteilt sowie das Merkblatt zum Auslandsaufenthalt des NRW-Schulministeriums.

Abgesehen vom Auslandsjahr in der Oberstufe, gibt es während der Schulzeit natürlich auch bereits für jüngere Interessierte die Möglichkeit, zumeist im Rahmen von Sprachreisen in den Ferien, erste internationale Erfahrungen zu sammeln.

Weiterführende Links

Planung

Erste Schritte – Vorüberlegungen und Beratung

Bei der erfolgreichen Planung eines Auslandsaufenthalts gilt es einige inner- sowie außerschulische Aspekte zu beachten. Unsere Schule tritt in diesem Planungsprozess beratend auf. Unsere Ansprechpartnerin für den individuellen Auslandsbesuch, Frau Rudolph, informiert in individuellen Beratungsgesprächen über das Verfahren und stellt Informationsmaterial bereit.

Um sich mit den vielfältigen Programmen vertraut zu machen, empfiehlt es sich zudem im Vorfeld im Internet auf Seiten zu recherchieren, die einen übersichtlichen Vergleich der verschiedenen Angebote anbieten. Eine weitere gute Informationsmöglichkeit besteht im Besuch der Jugendbildungsmesse JUBI, die zweimal im Jahr auch nach Münster kommt (vgl. externe Links zur Inspiration).

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine konkreten Empfehlungen für Anbieter von kommerziellen Angeboten machen können. Die Entscheidung selbst und die konkrete Planung bleiben den SchülerInnen und ihren Eltern überlassen.

Dennoch bietet unsere Schule einen Informationsabend an, um Interessierte mit Canisianerinnen und Canisianern zusammenbringen, die bereits einen Auslandsaufenthalt erlebt haben. Nutzen Sie diese Erfahrungen von Jugendlichen und Eltern aus Ihrem unmittelbaren Umfeld und kommen Sie ins Gespräch. Der Informationsabend wechselt sich mit einer alljährlich entweder am Canisianum oder am Antonius Gymnasium stattfindenden Informationsveranstaltung der Rotarier ab, die ebenfalls zahlreiche Möglichkeiten eines Auslandsaufenthalts anbieten. Beachten Sie hierzu bitte die Termine auf unserer Homepage.

Antragstellung bei der Schulleitung

Ist der Wunsch der Teilnahme an einem Auslandsaufenthalt in der Beratung durch die Schule, insbesondere durch die Klassen- bzw. Jahrgangsstufenleitung, die Auslandsbeauftragte Frau Rudolph und die Mittelstufen-Koordinatorinnen, abgeklärt, reichen die Eltern den Antrag auf Beurlaubung bei der Schulleitung ein.

Die Kontaktaufnahme mit der Schulleitung sollte frühzeitig geschehen. Für einen Auslandsaufenthalt im ersten Halbjahr der EF muss ein formloser Antrag auf Beurlaubung bis zum Ende des ersten Halbjahres der Klasse 10 bei der Schulleitung eingegangen sein. Für einen Aufenthalt im zweiten Halbjahr der EF oder der Q1 muss der Antrag Ende April des Vorjahres eingereicht werden. Die Schulleitung kann SchülerInnen für maximal ein Jahr beurlauben.

Als Anlagen sind Kopien der letzten beiden Halbjahreszeugnisse sowie Angaben zur geplanten Art und Dauer des Aufenthalts beizufügen.

Vertragsabschluss und weitere Verpflichtungen

Erst nach erfolgter Genehmigung des Antrags durch die Schule, kann der endgültige Vertragsabschluss mit dem gewählten Anbieter erfolgen.

Zeitnah sollten dann der zukünftigen Jahrgangsstufenleitung der EF folgende Daten übermittelt werden: genauer Zeitraum des Aufenthalts, genaue Daten der Organisation und der Gastschule, ggf. Daten der Gasteltern, aktuelle Mailadressen der SchülerInnen und Eltern zur Erreichbarkeit.

Wird ein ganzjähriger Schüleraustausch angestrebt, sind die Schülerinnen und Schüler während des Aufenthalts verpflichtet, mit ihrer Schul- und Stufenleitung in Kontakt zu treten, um notwendige Unterlagen, welche die Kurswahlen für die Qualifikationsphase betreffen, fristgerecht einzureichen.

Bei einem Aufenthalt im ersten Halbjahr der EF erfolgen die Beratungsgespräche mit der Stufenleitung, z.B. über die Kurswahl, nach der Rückkehr.

Bitte beachten Sie, dass der in der Einführungsphase unterrichtete Stoff relevant für die Qualifikationsphase ist. Es ist dementsprechend sinnvoll bestimmte Fächer wie z.B. Mathematik, Fremdsprachen und die potentiellen Leistungsfächer auch an der Gastschule zu wählen. Weitere Unterrichtsinhalte gilt es sich eigenständig anzueignen, beispielsweise indem sich die SchülerInnen im Ausland regelmäßig Unterrichtsinhalte von ihren MitschülerInnen schicken lassen.  Ausländische Bildungsnachweise und Abschlüsse können nicht anerkannt werden.