Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben am 15. März 2021 vom Schulministerium konkrete Ausführungsbestimmungen zur Durchführung der Selbsttests unserer Schülerinnen und Schüler erhalten. Wir erhalten heute eine hinreichende Zahl von Test-Kits, um allen Schülerinnen und Schülern des Cani einmal vor den Osterferien den Selbsttest zu ermöglichen. Diese Tests finden für die Sekundarstufe I am 22. und am 23. März jeweils in der ersten Stunde statt; für die Sekundarstufe II gilt ein gesonderter Plan, der über die Stufenleitungen verteilt wird. Damit können wir alle Schülerinnen und Schüler zwischen Montag und Mittwoch erreichen. Die Durchführung der Tests wird von den Lehrerinnen und Lehrern in der Sek I in der ersten Stunde beaufsichtigt; in der Sek II tun dies die Fachlehrer der ausgewählten Kurse. Sie dürfen allerdings bei der Selbsttestung keine Hilfestellung leisten.

Vorbereitung

Noch in dieser Woche werden Lehrerinnen und Lehrer mit den Schülerinnen und Schülern über die Durchführung der Selbsttests reden. Welche Sicherheitshinweise muss ich beachten? Wie führe ich den Test durch? Wie muss ich den Test auswerten? Was bedeuten die Linien auf dem Teststreifen? Wann muss ich einen zweiten Test (PCR-Test) bei einem Arzt machen? Bei all diesen Fragen und Vorgängen müssen wir möglichst genau sein. Deshalb bitte ich Sie, sehr geehrte Eltern, mit Ihren Kindern über die Durchführung der Tests zu sprechen und sie zu unterstützen. Auf der Homepage des Ministeriums gibt es gut verständliche Hinweise und Erklärvideos, die ich dringend empfehle: www.schulministerium.nrw/selbsttests

Freiwilligkeit

Mit den Testungen der Schülerinnen und Schüler soll ein Schutzinstrument aufgebaut werden, um die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts zu begleiten. Deshalb ist die Teilnahme möglichst aller Schülerinnen und Schüler an den Selbsttests wünschenswert. Gleichwohl: Die Testung ist freiwillig. Die Eltern können gegen die Teilnahme ihres Kindes Widerspruch einlegen. Ein Muster für eine Widerspruchserklärung finden Sie ebenfalls auf der Seite des Schulministeriums: www.schulministerium.nrw/selbsttests

Umgang mit einem positiven Testergebnis

Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt aber einen begründeten Verdachtsfall dar. Eine betroffene Person wird aus dem Klassenraum in einen sicheren Aufenthaltsraum begleitet und von Kolleginnen und Kollegen unseres Beratungsteams betreut. Die Schulleitung informiert unverzüglich die Eltern, die ihr Kind umgehend aus der Schule abholen und es beim Hausarzt oder Kinderarzt testen lassen (PCR-Test). Zum Zweck der Heimfahrt sollte die Nutzung des ÖPNV unbedingt vermieden werden.

Eine Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst dann wieder möglich, wenn ein negativer PCR-Test vorliegt. Sollte der PCR-Test nicht sofort möglich sein, begibt die Schülerin oder der Schüler sich in eine freiwillige häusliche Quarantäne, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen.

Die Schülerinnen und Schüler in der Gruppe, in der die positive Testung erfolgt ist, werden vom Schulleiter auf der Grundlage von § 54 Abs. 4 Satz 3 SchulG in den Distanzunterricht versetzt, bis das Gesundheitsamt den Vorgang begleitet und uns „grünes Licht“ gegeben hat. Auch diese Schülerinnen und Schüler werden von ihren Eltern unverzüglich abgeholt; Oberstufenschüler gehen selbständig nach Hause und vermeiden dabei ebenfalls die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

Eine Bitte zum Schluss an Schülerinnen und Schüler, Eltern, Kolleginnen und Kollegen

Das großflächige Testen von Schülerinnen und Schülern ist für uns alle Neuland. Wir müssen uns deshalb gegenseitig unterstützen und gemeinsam durch die nächste Phase der Pandemie gehen. Wir müssen darüber reden, wie wir mit Disziplin und Ordnung die Tests durchführen und auch darüber, was das Testen bei uns auslöst. Besonders müssen wir uns gegenseitig stützen, wenn wir ein positives Testergebnis erhalten. Hier helfen keine Schuldzuweisungen oder Vorwürfe, weil es in einer derartigen Pandemie jeden von uns treffen kann, auch wenn wir uns vorsichtig verhalten. Das muss uns alle am Cani auszeichnen, dass wir weiterhin solidarisch und verantwortlich handeln. Immer!

Und natürlich gilt auch weiterhin: Wer Symptome einer Erkrankung aufweist, kommt nicht in die Schule.

Herzlichen Gruß aus dem Cani.

Michael Dahmen