Schulinfo vom 1. September 2020

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Schulgemeinde,

gestern haben wir um 15.57 Uhr die Schulmail des Ministeriums erhalten, die den Schulbetrieb in Corona-Zeiten ab dem 1. September 2020 regelt. Die wesentlichen Aspekte für den Schulbetrieb am Cani fasse ich zusammen.

Maskenpflicht

Die Coronabetreuungsverordnung sieht ab dem 01.09.2020 keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) in den Unterrichtsräumen mehr vor, soweit die Schülerinnen und Schüler hier feste Sitzplätze einnehmen. Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal müssen keine MNB tragen, wenn sie im Unterrichtsgeschehen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können. Daraus folgt zugleich, dass Schülerinnen und Schüler ihre MNB tragen, sobald sie – vor, während oder nach dem Unterricht – ihre Sitzplätze verlassen. Dies gilt insbesondere auch für kooperative Lernformen, in denen wechselnde Gruppen gebildet werden oder eine Bewegung im Raum notwendig ist (z.B. Partnerarbeit, Gruppenarbeit, Museumsgang, Lerntempo-Duett usw.)

Außer in den Unterrichtsräumen muss überall im Schulgebäude und auf dem Schulgelände die Maske getragen werden.

 

Freiwilliges Tragen der Maske

„Schulen können sich im Einvernehmen mit der Schulgemeinde darauf verständigen, freiwillig auch weiterhin im Unterricht eine MNB zu tragen.“ (Schulmail)

Wir werden in den Gremien der Schule (SV, Schulpflegschaft, Lehrerkonferenz, Schulkonferenz das Tragen der Maske thematisieren. Bis zu einer Entscheidung der Schulkonferenz empfehlen wir dringend allen Schülerinnen und Schülern, auch im Unterricht freiwillig die Maske zu tragen. Es bedeutet für die Schülerschaft und für die Lehrerschaft eine größere Sicherheit und eine größere Beweglichkeit im Unterrichtsraum.

Zwischendesinfektion bzw. Zwischenreinigung

In Räumen mit wechselnder Belegung (Oberstufe, Fachräume etc.) ist die bis jetzt durchgeführte Zwischenreinigung nach der Unterrichtsstunde aufgehoben.

Große Pause

„In Pausenzeiten darf auf die MNB beim Essen und Trinken verzichtet werden, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann. Dies gilt nicht auf dem festen Sitzplatz im Klassenraum.“ (Schulmail)

Wir hatten bis zum 31. August die Regel, dass alle Schülerinnen und Schüler die Großen Pausen draußen verbringen. Ich hatte am Mittwoch die Anfrage aus der Oberstufe, wie das geregelt wird, wenn es regnet oder die Temperaturen niedriger werden. Grundsätzlich bleibt es richtig, dass der Pausenaufenthalt im Freien die beste Lösung ist. Solange es nicht stark friert, kann man sich gegen die Kälte warm anziehen.

Oberstufe in den großen Pausen

Ein großer Teil der Oberstufenschüler verlässt in den großen Pausen das Schulgelände, um der Maskenpflicht zu entkommen. Das kann ich verstehen aber nicht akzeptieren. Größere Ansammlungen von Schülern in dicht gedrängten Gruppen ohne Maske hinter der Villa Westerholt können sehr leicht unsere gemeinsamen Anstrengungen für eine sichere und hygienische Schule zunichte machen. Ich appelliere an die Oberstufenschüler: Wenn Sie sich hinter der Villa Westerholt treffen, dann halten Sie die Abstandsregeln ein oder tragen Sie die Maske. Das gilt übrigens für uns alle im öffentlichen Raum. Und lassen Sie bitte Ihren Müll nicht rings um die Musikschule fallen; das gibt für das Cani ein schlechtes Bild.

Schulweg

Schülerinnen und Schüler halten auf dem Schulweg keinen Abstand und tragen keine Maske. Auch hier gilt: Im öffentlichen Raum muss man Abstand halten oder Maske tragen. Für das Verhalten im öffentlichen Raum ist die Schule oder die Schulleitung nicht verantwortlich. Deshalb geht meine Bitte an die Eltern: Reden Sie mit Ihren Kindern über die Notwendigkeit eines verantwortlichen Handelns auch auf dem Schulweg. In der Schule sind unsere Schüler vorbildlich, was die Einhaltung der Regeln angeht, aber …

Empfehlung für Eltern bei Erkältungssymptomen des Kindes

„Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.

Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Im Bildungsportal steht ein Schaubild, (https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/elterninfo-wenn-mein-kind-zuhause-erkrankt-handlungsempfehlung) zur Verfügung, das Eltern eine Empfehlung gibt, was bei einer Erkrankung ihres Kindes zu beachten ist. Diese Information entlastet Schulen und betont die gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle am Schulleben Beteiligten und deren Familien vor einer Infektion zu schützen.“ (Schulmail)

 

„Elterntaxi“ – ein zunehmendes Ärgernis

Vor Unterrichtsbeginn, am Unterrichtsende und sogar in den großen Pausen fahren Eltern mit ihren PKW auf den Parkplatz vor dem jetzigen Haupteingang. Dass hier nicht geparkt werden darf, wenn man keinen Parkausweis hat, ist ausgeschildert. Ich fordere die Eltern aber ebenso auf, diesen Parkplatz nicht zu befahren. Der Parkplatz ist für viele Schülerinnen und Schüler der Weg in die Schule. Wir können das Verhalten einiger Eltern nicht akzeptieren, die mit ihren Fahrzeugen Zuwegungen versperren oder da fahren, wo Schüler den Weg in die Schule nehmen.

Für Schülerinnen und Schüler, die beim Gehen stark eingeschränkt sind, weil sie z.B. an Krücken gehen müssen, gilt natürlich eine Ausnahmeregelung.

Sehr geehrte Schulgemeinde,

die Situation wird für uns alle anstrengend bleiben. Bis jetzt habe ich insgesamt bei den Schülerinnen und Schülern, den Lehrerinnen und Lehrern im schulischen Alltag eine sehr gute Disziplin und ein sehr großes Verständnis für die notwendigen Maßnahmen erlebt. Ich wünsche mir, dass dies auch weiterhin so bleibt. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, dass wir alle möglichst unbeschadet durch die Corona-Zeiten kommen. Wir alle wissen, dass die Zeiten auf längere Sicht nicht „normal“ sein werden. Deshalb prüfen Schulministerium aber natürlich auch die Schulleitung ständig die Angemessenheit der schulischen Maßnahmen. Ich bemühe mich um eine möglichst zeitnahe Information.

Ich grüße euch und Sie herzlich aus dem Canisianum.

Lüdinghausen, den 1. September 2020                                                        Michael Dahmen