Aktuelle Regelungen (Stand 16.08.2021)

Informationen und Regularien zum Schulbetrieb in Zeiten von Corona

  1. Bei der Rückkehr aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands gelten besondere Anmelde- und oder Quarantänepflichten. Genauere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19- lp/coronaeinreisev.html.
  2. Unterricht findet bis auf weiteres als vollständiger Präsenzunterricht und in vollem Umfang statt.Die bereits bekannten Abstands- und Hygieneregeln setzen wir weiterhin um.Die Sitzordnungen in den Klassen- und Kursräumen werden weiterhin sorgfältig dokumentiert.
  3. Wir tragen in öffentlichen Verkehrsmitteln auf dem Schulweg und im Schulgebäude medizinische Masken (OP-Maske oder FFP 2-Maske).Im Sportunterricht in der Sporthalle gilt die Maskenpflicht nur dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Sport im Freien kann ohne Masken uneingeschränkt stattfinden.
  4. Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer führen zweimal pro Woche (in der Regel montags und mittwochs, 1. Stunde) einen Selbsttest durch. Genesene und Geimpfte sind von dieser Testpflicht ausgenommen, müssen diesen Status jedoch nachweisen.Schülerinnen und Schüler, die an den Testungstagen (montags und mittwochs, 1. Stunde) nicht in der Schule sind, und erst am Folgetag die Schule wieder besuchen, werden gebeten einen Bürgertest-Nachweis, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorzulegen, um somit die Vielzahl von Nachtestungen im Schulbüro zu vermeiden. Schülerinnen und Schüler, die an den Testungstagen (montags und mittwochs, 1. Stunde) erst später zum Unterricht erscheinen, werden ebenfalls gebeten, einen Bürgertest-Nachweis, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorzulegen, um zur Entlastung im Schulbüro beizutragen.

5. Die Möglichkeit zum Schulbesuch wird nicht vom Impfstatus unserer Schülerinnen und Schüler abhängen. Informationen über Corona-Schutzimpfungen für Kinder stehen auf der Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Verfügung: https://www.bzga.de/presse/pressemitteilungen/2021-08-02-was-sie-ueber-die-corona- schutzimpfung-fuer-ihr-kind-wissen-sollten/

Impfangebot für Jugendliche ab 16: Der Kreis Coesfeld bietet unseren Schülerinnen und Schülern, die am 26. August 16 Jahre und älter sind, eine Impfung an unserer Schule an. Für nähere Informationen über dieses Impfangebot werden wir den adressierten Jugendlichen Informationsflyer aushändigen, sobald uns diese erreichen.

Erster Termin (Erstimpfung): Donnerstag, 26.08.2021, 11:15 bis 12:45 Uhr

Zweiter Termin (Zweitimpfung): Donnerstag, 23.09.2021, 11:15 bis 12:45 Uhr

Impfangebot für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 15: Weitere Informationen des

Kreises Coesfeld zu Impfangeboten für Schülerinnen und Schüler zwischen 12 und 15 Jahren (Email vom 14.08.) finden sich als Anlage zu dieser Schulinfo.